Unsere Tätigkeitsgebiete
Immobilien
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die finanziell wichtigste und folgenreichste Entscheidung ihres Lebens. Dies ist uns bewusst. Durch eine rechtssichere und ausgewogene Vertragsgestaltung begleiten wir Sie durch den Verkaufsprozess. Als neutrale und unabhängige Berater haben wir dabei die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen im Blick. Denn es muss viel geregelt werden in einem Kaufvertrag: wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises? Wie werden noch im Grundbuch vorhandene Belastungen gelöscht? Haftet ein Verkäufer für Mängel? Wann bekommt der Käufer die Schlüssel und wer veranlasst die Eintragungen im Grundbuch? Unsere Arbeit endet dabei nicht mit der Erstellung des Vertragsentwurfs bzw. der Beurkundung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages bis hin zur grundbuchmäßigen Umschreibung. Dies umfasst die Kontaktaufnahme mit allen Ämtern und Behörden sowie die Betreuung und Einbeziehung von Banken, die auf Verkäufer- bzw. Käuferseite beteiligt sind. Unser Datenblatt für die Vorbereitung eines Kaufvertrages finden Sie hier.
Schenkungen von Immobilien erfolgen oft aus den verschiedensten Gründen. Häufig soll die Erbfolge schon zu Lebzeiten geregelt werden, manchmal stehen steuerliche Erwägungen im Vordergrund, nicht selten auch pflichtteilsrechtliche, sozialhilferechtliche oder haftungsrechtliche Überlegungen. Unabhängig von Ihrem Motiv gilt: wir analysieren Ihre individuelle Lebenssituation und erörtern mit Ihnen die rechtlichen Aspekte und Folgen einer Übertragung. Dies betrifft z.B. die Auswirkungen einer Übertragung auf das nach Ihrem Tode geltende Erbrecht. Gerne besprechen wir mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie auch nach der Übertragung Ihre Immobilie weiternutzen möchten oder eine Absicherung wünschen, falls auf Seiten des Erwerbers etwas Unerwartetes geschieht. Und selbstverständlich stimmen wir uns auch unmittelbar mit Ihren steuerlichen Beratern ab, wenn Sie dies wünschen.
Nehmen Sie ein Darlehen bei der Bank auf und muss dafür eine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen werden? Gerne helfen wir Ihnen und leiten alle erforderlichen Schritte für Sie in die Wege. Dies umfasst insbesondere den Kontakt zu Ihrer Bank und zum Grundbuchamt. Oder Sie haben Ihr Darlehen bereits zurückgezahlt und möchten die Grundschuld löschen lassen. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei.
Auch in allen anderen notariellen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie bzw. Eintragungen im Grundbuch stehen wir und unser Team Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dies betrifft z. B.
- die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen
- die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod eines Eigentümers
- die Eintragung von Wegerechten, Nutzungsrechten, Überbaurechten, Miteigentümervereinbarungen
- die Durchführung von Aufgebotsverfahren (z. B. bei Verlust des Grundschuldbriefes)
- die grundbuchmäßige Durchführung von Vereinigungen und Zuschreibungen
Erben und vererben
Wer bekommt mein Geld und wer mein Haus, wenn ich sterbe. Fragen, die oft verdrängt werden. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer Ihr Erbe wird. Wir beraten Sie dabei ausführlich, besprechen Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche und setzen diese in eindeutige Formulierungen in einem Testament oder Erbvertrag um.
Erbverträge müssen notariell beurkundet werden. Testamente können privatschriftlich angefertigt werden. Bei eigenhändigen Testamenten gibt es allerdings wegen unklarer Formulierungen oft Streit zwischen den Erben. Davor schützt Sie ein notarielles Testament, in dem Ihr Wille rechtssicher formuliert wird. Der Notar registriert das Testament im Zentralen Testamentsregister und leitet es verschlossen an das Amtsgericht weiter, wo es nach Ihrem Tod eröffnet und den Erben zur Kenntnis gebracht wird.
Nach dem Erbfall sind viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Ist der Nachlass überschuldet, muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausgeschlagen werden. Diese Erklärung fertigt der Notar für Sie an. Nimmt der Erbe die Erbschaft an, muss er sein Erbrecht gegenüber Banken, Behörden und Gerichten nachweisen. Bei einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag reicht die notarielle Regelung verbunden mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts zum Nachweis des Erbrechts aus. Gibt es kein Testament oder liegt nur ein privatschriftliches Testament vor, muss der Erbe häufig einen Erbschein beantragen. Auch dabei stehen wir Ihnen als Notare hilfreich zur Seite. Sind mehrere Personen Erbe geworden, unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, ebenso bei der Erfüllung von Vermächtnissen. Gehören Immobilien zum Nachlass, bedarf es notarieller Verträge, die wir für Sie aufsetzen und beurkunden. Unseren Fragebogen zur Erstellung eines Erbscheinantrages finden Sie hier.
Ehe und Familie
Wer heiratet, übernimmt viele Rechte und Pflichten. Nicht immer passen die gesetzlichen Regelungen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Partner. Dann empfiehlt es sich, individuelle Lösungen zu finden. Der Notar berät sie dabei unparteiisch, entwirft einen für sie passenden Vertrag und beurkundet ihn, damit er rechtswirksam ist.
Wenn Sie keine notarielle Vereinbarung getroffen haben, leben Sie nach Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Danach behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden. Bei einer Scheidung der Ehe wird aber der während der Ehe erzielte Zugewinn gleichmäßig verteilt. Wer in der Ehe mehr Vermögen anspart, muss daher bei einer Scheidung dem anderen die Hälfte dieses „Mehr“ abgeben. Auch eine Wertveränderung bei ererbtem oder geschenktem Vermögen stellt einen Zugewinn dar. Gehören zum Vermögen eines Ehegatten z.B. ein Unternehmen oder andere wertvolle Vermögensgegenstände, ist eine solche Rechtsfolge oftmals unerwünscht. In einem notariellen Ehevertrag können Sie einen anderen Güterstand, z.B. die Gütertrennung, vereinbaren oder auch den Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifizieren.
Neben dem Güterstand spielt im Familienrecht auch der Unterhalt und die Altersversorgung eine wichtige Rolle. Nach Scheidung einer Ehe ist grundsätzlich jeder Partner für sich selbst verantwortlich. Allerdings sieht das Gesetz in bestimmten Fällen Unterhaltsansprüche vor, z.B. bei der Betreuung gemeinsamer Kinder oder bei Alter und Krankheit. Weiterhin sieht das Gesetz im Falle einer Scheidung einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor („Versorgungsausgleich“). Auch beim nachehelichen Unterhalt und dem Versorgungsausgleich können in einem Ehevertrag modifizierende Regelungen getroffen werden. Wir beraten Sie dazu gern.
Ist die Ehe gescheitert, bietet die notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Möglichkeit, eine sachliche Auseinandersetzung zwischen den Partnern zu erreichen. Solche Vereinbarungen erleichtern und verkürzen das gerichtliche Scheidungsverfahren und senken dessen Kosten.
Lebensgemeinschaften haben viele Formen. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, verzichtet auf die gesetzlichen Regelungen für Paare. Spätestens beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie oder der Geburt eines Kindes besteht Beratungs- und Gestaltungsbedarf. Als Notare stehen wir Ihnen als unparteiische Berater zur Seite.
Die Vielfalt der Lebensbeziehungen von Erwachsenen wirkt sich auf Kinder und deren Rechtsstellung aus. Wir beraten Sie zum Sorgerecht und zu Unterhaltsfragen, zu Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen.
Vorsorge
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder auch das Alter können zur Folge haben, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wer entscheidet dann für Sie? Wenn Sie selbst keine Vorsorge getroffen haben, wird grundsätzlich ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt, der dann über alles Weitere entscheidet. Dies können Sie verhindern, indem Sie rechtzeitig vorher eine Regelung treffen. So können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die für Sie tätig wird. Als Notare unterstützen wir Sie dabei und entwerfen nach Ihren Wünschen General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Diese können dann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit sie im Notfall auch gefunden und umgesetzt werden. Die notarielle Vollmacht ist besonders wichtig, wenn beispielsweise eine Immobilie verkauft werden soll. Eine eigenhändige Vollmacht reicht dabei nicht aus.
Unternehmen und Vereine
Wir betreuen Sie und Ihr Unternehmen in allen Bereichen, in denen Sie einen Notar benötigen. Dies gilt schon für die Gründung Ihres Unternehmens. Häufig stehen Überlegungen zur Wahl der richtigen Rechtsform ganz am Anfang. Dazu beraten wir Sie gerne und erläutern Ihnen die Unterschiede verschiedener Rechtsformen, insbesondere unter Haftungsgesichtspunkten. An die Beratung schließt sich die Vorbereitung der für die Gründung erforderlichen Dokumente an. Bei einer GmbH erstellen wir insbesondere die Gründungsurkunde, den Gesellschaftsvertrag und die Handelsregisteranmeldung für Sie und setzen dabei Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen um. Nach der Beurkundung sorgen wir für den reibungslosen Vollzug im Handelsregister, damit Sie erfolgreich als Unternehmer starten können. Unser Datenblatt für die Gründung einer GmbH bzw. UG finden Sie hier.
Haben Sie bereits ein Unternehmen? Auch dann stehen wir Ihnen selbstverständlich als kompetente Berater in allen laufenden Angelegenheiten zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere personelle Änderungen in der Geschäftsführung, Anpassungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich Kapitalmaßnahmen wie z. B. Kapitalerhöhungen) oder Änderungen der Geschäftsanschrift. Sofern sich Ihre unternehmerische Tätigkeit dem Ende zuneigt, unterstützen wir Sie mit Rat und Tat bei der Auflösung und Abwicklung Ihres Unternehmens, aber selbstverständlich auch bei einem Verkauf Ihres Unternehmens. Und manche Unternehmer denken über Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz nach, z. B. Formwechsel, Verschmelzungen oder Ausgliederungen. Auch in diesen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne.
Gesellschaftliches Engagement und Brauchtumspflege finden häufig in Vereinen statt. Vereinen stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung für alle Maßnahmen, die der notariellen Mitwirkung bedürfen. Dies beginnt mit der Gründung eines rechtsfähigen Vereins, die durch den Vorstand mit einer notariell beglaubigten Erklärung zum Vereinsregister angemeldet werden muss. Aber auch bei zahlreichen späteren Veränderungen in Ihrem Verein benötigen Sie eine Notarin bzw. einen Notar. Dies betrifft etwa personelle Wechsel im Vorstand, Änderungen der Vereinssatzung oder die Auflösung des Vereins. Gerne unterstützen wir Sie und sorgen für die erforderliche Eintragung im Vereinsregister.